Ein Heer aus Stroh – oder: Warum die Argumente der AfD verantwortungslos sind

Seit mehreren Monaten findet die Partei Alternative für Deutschland, so scheint es, immer mehr Zuspruch bei den deutschen Wählern. Parteichef Lucke attestierte ihr nach den Wahlerfolgen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg, sie sei nun eine „kleine Volkspartei“ und die Meinung von AfD-Vertretern wird wöchentlich zu unterschiedlichsten Themen gehört. Auch in den sozialen Netzwerken ist die AfD aktiv: Vor allem ihr Jugendverband, die Junge Alternative, aber auch viele Mitglieder der Basis, sind in den Kommentarspalten der Online-Ausgaben von bundesweiten Zeitungen ebenso vertreten, wie in den entsprechenden Foren bei Facebook, Twitter & Co.

Dabei vertritt die AfD mittlerweile ein recht differenziertes und regional abgestimmtes Programm, das sich vor allem durch eine kritische Haltung gegenüber bestimmten Themen profiliert: Begonnen hat sie in der öffentlichen Wahrnehmung als ‚Anti-Euro-Partei‘ – mit der Zeit profilierte sie aber auch eine Familienpolitik heraus, die sich auf die klassische heterosexuelle Ehe zwischen Frau und Mann und das Ideal von drei Kindern konzentriert, eine damit verbundene kritische Haltung gegenüber ‚Gender-Mainstreaming‘ und ‚Homo-Ehe‘, eine ablehnende Haltung zu ‚unkontrollierter Einwanderung‘ nach Deutschland, sowie eine dezidiert polemische Haltung gegenüber ‚political correctness‘. In ihren politischen Leitlinien wird als Begründung für die Etablierung der AfD das „Versagen der politischen Führung in der Eurokrise“ und bei der Bewältigung von Problemen genannt, die „Energie-, Arbeitsmarkt-, Familien- und Einwanderungspolitik“ betreffen. Explizit wird der „weitverbreitete Eindruck“ angeführt, „dass es einen Zusammenhang zwischen dem Politikversagen und der zunehmenden Behinderung offener Diskussionsprozesse gibt (‚political correctness‘).“

Ich möchte nun hier nicht auf das gesamte politische Programm eingehen – dafür bin ich auch als Philosoph nicht qualifiziert –, sondern möchte mich mit dem Abschnitt beschäftigen, für den ich qualifiziert bin: der Behauptung, es gäbe eine „zunehmend[e] Behinderung offener Diskussionsprozesse“ qua ‚political correctness‘. Dafür werde ich nicht einige Argumente, sondern gleich einige Argumentationsstrukturen in den Blick nehmen, die von AfD-Vertretern von der Parteispitze bis zur Basis immer wieder in Anspruch genommen werden. Diese Argumentationsstrukturen werde ich daraufhin untersuchen, inwiefern ein Zusammenhang besteht zwischen diesen Argumentationsstrukturen und der Wahrnehmung, es gäbe eine ‚Behinderung offener Diskussionsprozesse‘ qua ‚political correctness‘. Dabei geht es also nicht um eine Polemik gegen die AfD und auch nicht um eine ‚Diffamierungskampagne‘, sondern – gemäß den eigenen Grundsätzen der AfD in ihren politischen Leitlinien – um die Frage, inwiefern die Argumente der AfD selbst den dort behaupteten „Prinzip der Verantwortung“ und „offene[n] Diskussionsprozessen“ genügen können.

Die Instrumente, auf die hier zurückgegriffen wird, gehören zum Einmaleins der politischen Meinungsbildung und zum Grundwortschatz konsistenter Argumentation. Sie sind zugrundegelegt in der antiken Diskussion der Rhetorik und ihrer Funktionen von Aristoteles bis Cicero, ferner in den Bestimmungen eristischer und dialektischer (im negativen Sinne) Urteile bei Platon und Aristoteles, in der Unterscheidung von ‚überreden‘ und ‚überzeugen‘, kurz: Im Kanon redlichen und fairen Sprechens miteinander. Sie sind begründet in einem Kanon von logischen Fehlschlüssen, sophistischen Manövern und eristischen Argumenten, die z. T. Eingang in den politischen Diskurs gefunden haben – oder ihm in manchen Hinsichten sogar wesentlich zugrundeliegen. – Selbstverständlich kann man auch dieses uralte Erbe unserer Redekultur noch unter das spätmoderne Label der ‚political correctness‘ subsumieren, allerdings würde sich dann dieser Vorwurf noch gegen die soeben genannten „Prinzipien der Verantwortung“ und der „offenen Diskussionsprozesse“ selbst wenden, die eindeutig postulativen, also einfordernden Charakter besitzen. Die AfD nimmt ja gerade Tendenzen wahr, dass „selbsternannt[e] Gesinnungswächter […] Andersdenkende ein[schüchtern] oder gesellschaftlich aus[grenzen].“ Damit ist die Forderung nach „Prinzipien der Verantwortung“ (dem noch die Prinzipien der „Solidarität“, „Transparenz“ und „Nachhaltigkeit“ an die Seite gestellt werden können) und „offenen Diskussionsprozessen“ hier so verstanden, dass die Mechanismen der ‚Einschüchterung‘ und ‚Ausgrenzung‘ offengelegt und dadurch abgestellt werden sollen. Es ist also festzuhalten, dass die AfD selbst bestimmte Forderungen an die Korrektheit des politischen Diskurses erhebt, sich sogar auf „ethisch[e] Grundlagen […] eine[r] freiheitlich-demokratische[n] Grundordnung“ beruft – womit die Frage gestellt werden kann, in welcher Hinsicht genau nun ‚political correctness‘ verstanden werden soll.

Eine wesentliche Grundstruktur in der Argumentation der AfD besteht in der Art und Weise der Einschätzung des eigenen Standpunktes. Das erscheint zunächst trivial zu sein – eine ‚Partei‘ ist nichts anderes als der Zusammenschluss von Menschen zwecks Vertretung gewisser Interessen. Insofern gehört die Selbstbeschreibung und Selbsteinschätzung untrennbar zu einer Partei dazu. Die SPD stellt z. B. in ihrem Hamburger Programm von 2007 die Werte „Menschenwürde“ und „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“ als Leitlinien ihrer Politik vor. Der Begriff der ‚Vernunft‘ taucht nur in pragmatischen Zusammenhängen wie ‚ökologischer‘ oder ‚ökonomischer Vernunft‘ auf, der ‚gesunde Menschenverstand‘ gar nicht. Im Grundsatzprogramm der CDU aus dem selben Jahr gibt sich die Partei ebenfalls die Werte „Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit“ vor, mit dem Zusatz eines „christlichen Menschenbildes“ und der Forderung nach „Sicherheit“. Auch hier findet die ‚Vernunft‘ keine Erwähnung, auch nicht der ‚gesunde Menschenverstand‘. Bei beiden Parteien finden sich freilich in den einzelnen Punkten rhetorisch aufgearbeitete Überzeugungen, die aber stets eine ‚klare Kante‘ aufweisen, d. h. so formuliert sind, dass man sich gut dazu verhalten kann. – Die AfD überschreibt nun ihre politischen Leitlinien mit „Mut zur Wahrheit“, etabliert also für ihre Aussagen einen apriorischen Wahrheitsanspruch. Bereits im Vorwort von Bernd Lucke ist von einem „Meinungsestablishment“ die Rede, weiterhin von „Auffassungen, die abseits vom Meinungskorridor der etablierten Parteien liegen“. Argumentiert wird außerdem, dass „die Einführung des Euro eine Entscheidung gegen die [!] ökonomische und politische Vernunft“ gewesen ist, womit die AfD also beansprucht, im Besitz eben dieser ‚Vernunft‘ zu sein. Dem lässt sich zur Seite stellen der oft wiederholte Wahlslogan, die AfD sei die „Partei des gesunden Menschenverstandes“, sowie die – vor allem von der EU-Abgeordneten Beatrix von Storch geäußerten – Vorwürfe von „Hetz-“ und „Medienkampagnen“ gegen die AfD.

Die Selbstdarstellung der AfD lässt sich also zunächst in zwei Kategorien einteilen: Erstens die Selbstbewertung der eigenen Position als Vertretung DER „ökonomischen und politischen Vernunft“, des „gesunden Menschenverstandes“ und der „Verantwortung“ – und zweitens die Bewertung der Nicht-AfD-Positionen – qua Umkehrschluss aus der Selbstbewertung – als „unvernünftig“, „ungesund“ und „unverantwortlich“ bzw. explizit als „konventionell“, „Mainstream“, „Meinungskorridor“ oder eben „political correctness“. Von letzteren grenzt sich die AfD dadurch ab, dass sie sich „abseits“ davon halten will – und dass eine solche Haltung ‚erlaubt‘ sein müsse und nicht durch „Gesinnungswächter“ eingeschränkt werden darf. – Neben dieser groben Einteilung lassen sich verschiedene ideologische Vorwürfe an Nicht-AfD-Positionen ausmachen. So wendet sich etwa die Junge Alternative gegen die „Ideologie des Gender-Mainstreaming“, ihr Bundesvorsitzender Philipp Ritz behauptet in einem Interview vom 06.02.2014, dass „Kinder Opfer linksgrüner Umerziehungspolitik“ werden könnten. Der Slogan der Jungen Alternative – darin der „Partei des gesunden Menschenverstandes“ nicht unähnlich –, lautet „Verstand statt Ideologie“, womit gleich zwei Ansprüche gestellt werden: Erstens der Anspruch auf die Deutungshoheit für das, was ‚dem Verstand‘ entspricht und zweitens der Anspruch auf ‚Ideologiefreiheit‘. Ritz fordert entsprechend für seine Organisation, dass diese sich für „angebliche Tabuthemen“ keinen „Maulkorb“ verordnen lässt, sondern „auf Fakten beruhende Sachverhalte“ klar benennt.

Wie sind derlei Selbsteinschätzungen bzw. Selbstbeschreibungen nun aus argumentationslogischer Sicht zu bewerten?

Grundsätzlich fällt sowohl in den politischen Leitlinien der AfD, als auch in den Äußerungen von Bernd Lucke und Philipp Ritz auf, dass die Selbstzuschreibung von „Verstand“, „Vernunft“ und „Benennung von auf Fakten beruhenden Sachverhalten“ den argumentativen Charakter von bloßen Behauptungen besitzen. Ihre Funktion (nicht: ihre Absicht) in der jeweils gegebenen Rede ist es, den Sprecher a priori (im Vorhinein, vor jeder Diskussion) ins Recht zu setzen: Alles was gesagt wird, wird vom Standpunkt des „gesunden Menschenverstandes“, der „ökonomischen“ oder „politischen Vernunft“ oder eines „ideologiefreien“ und daher gänzlich „objektiven“ Sprechens her gesagt. – Eine Variation dieser Argumentationsstruktur ist der Slogan „Mut zur Wahrheit“ in Verbindung mit der fortlaufenden – und sogar explizit programmatischen – Abgrenzungen gegen ein „Meinungsestablishment“ oder eine „political correctness“. Er suggeriert, dass ‚unbequeme‘ Sichtweisen gleichsam ‚Mut‘ erfordern – und etabliert gleichzeitig auf der anderen Seite eine Zuordnungsmöglichkeit für diejenigen, die diesen ‚unbequemen‘ Sichtweisen widersprechen: Sie werden – implizit wie explizit – als ‚ideologisch verblendet‘ oder zumindest einer ‚Massenmeinung‘ folgend dargestellt, als sei das bloße Dagegensein bereits eine positive Auszeichnung der Position. Das ist kein polemischer Vorwurf: Wer behauptet, dass ‚unbequeme‘ Meinungen „Mut zur Wahrheit“ erfordern, hat umgekehrt diese Meinungen a priori zur ‚eigentlichen‘ „Wahrheit“ gemacht. Der Effekt dieser Argumentationsstruktur ist dann, dass jede Meinung vor allem am Kriterium der Abweichung von bestehenden ‚Konventionen‘ angemessen wird – wodurch freilich auch diskriminierenden und menschenverachtenden Meinungen eine grundsätzliche Legitimation, ohne Prüfung des eigentlichen Sachverhalts, erteilt wird. Die jüngste Abgrenzungswelle der Partei gegen antisemitische und menschenverachtende Äußerungen sind damit eine direkte Konsequenz der Inanspruchnahme dieser Argumentationsstruktur.

Was die Einschätzung und Beschreibung von Nicht-AfD-Positionen angeht, finden sich insbesondere die Kritiker, die widersprechenden und andersmeinenden Positionen, von der AfD in eine seltsame Situation gestellt: einerseits behauptet die AfD, ein „Prinzip der Verantwortung“ zu besitzen, das also auch und vor allem für sie, d. h. für ihre Mitglieder und deren Meinungsäußerung und politisches Handeln gelten soll. Sie nimmt in Anspruch, nicht von „Gesinnungswächtern“ in ihrer politischen Meinungsäußerung gegängelt zu werden, sondern ihre Sichtweise ungehindert durch ‚Maulkörbe‘ äußern zu dürfen. Jede Bezeichung einer politischen Meinungsäußerung der AfD als „rechtsextrem“, „menschenfeindlich“, „ausländerfeindlich“ etc. wird – und zwar von Anfang an – als ‚Hetze‘ und ‚Diffamierung‘ bzw. ‚Verleumdung‘ der Partei in der Öffentlichkeit gewertet. Die AfD scheint also durchaus ein sehr hohes Maß an ‚political correctness‘ an den politischen Diskurs anzulegen – anders sind die fortlaufenden Beschwerden über ‚billige Angriffe‘ und ‚simple Diffamierungsstrategien‘ nicht zu erklären. Andererseits aber nehmen AfD-Mitglieder, von der Spitze bis zur Basis, in Hauptpartei und Jugendorganisation, fortlaufend das Recht in Anspruch, kritische oder andersmeinende Positionen pauschal zu kennzeichnen: Kritiken, die der AfD problematische Instrumentalisierung populistischer Themenbereiche, wie sie aus rechtskonservativen bis rechtsextremen Parteien von Deutscher Partei über die Republikaner, die DVU bis zur NPD bekannt sind, vorwerfen, werden ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung mit der Argumentation zurückgewiesen. Kritiken, die der Partei Inkonsequenz in der Selbstanwendung der postulierten Werte und problematische Führungsstrukturen vorwerfen, werden ohne jede inhaltliche Auseinandersetzung mit der Argumentation, wieder gleichsam formal, zurückgewiesen. Betrachtet man die kritische Auseinandersetzung mit AfD-Mitgliedern im politischen Diskurs der letzten neun Monate, so findet sich in beinahe jeder Diskussion die oben genannte Argumentationsstruktur: Kritische Positionen werden als ‚Diffamierung‘ und ‚billige Polemik‘ gekennzeichnet, während die eigene Position als der ‚Vernunft‘ entsprechend behauptet wird. Die Selbstermächtigung durch Selbstzuschreibung von ‚Verstand‘, ‚Vernunft‘ und ‚Ideologiefreiheit‘ wird also begleitet durch eine Fremdbemächtigung von kritischen Positionen, die grundsätzlich – aus Sicht der AfD – nur ideologische, d. h. falsche Positionen sein können: Die Unterrichtsvorschläge zur Einbindung von Toleranz gegenüber Menschen mit anderen Lebensmittelpunkten als den eigenen (das ist als Verallgemeinerung und nicht als Euphemismus gemeint) werden zu „linksgrüner Umerziehungspolitik“; in Diskussionen über Familienpolitik wird eine offenbar äußerst mächtige „Homo-Lobby“ beschworen; in den Parteistatuten selbst ist von „Gesinnungswächtern“ und Diskursverhinderern die Rede. Offenbar hat die Partei genau dann kein Problem mehr mit pauschaler Verurteilung, wenn es nicht um ihre Mitglieder geht.

An dieser Stelle zeigt sich die Sollbruchstelle des „Prinzips der Verantwortung“, das die AfD für sich selbst beansprucht: Sie gebraucht logische Fehlschlüsse, um ihre eigenen Argumente zu postieren. In ihrer Selbsteinschätzung und Selbstbeschreibung begehen die Mitglieder der AfD den Fehlschluss der Petitio principii, auf Englisch: Begging the question. Das gehört zwar durchaus zum Werkzeugkasten des Politikers dazu – im Gegensatz zu den oftmals kritisierten ‚etablierten Parteien‘ ist aber auch jeder Versuch der Rechtfertigung der eigenen Position in der bloßen und unbegründeten Behauptung verschwunden, was man sage, sei schon von vorneherein ‚verstandesgemäß‘, ‚vernünftig‘, ‚ideologiefrei‘ und auf ‚Fakten beruhend‘. Die AfD richtet sich in solchen Aussagen selbst in einer dogmatischen Setzung ein – sie setzt ihre eigene Sichtweise für jede Diskussion absolut und akzeptiert entsprechend keine Kritik, die sie nicht durch diese Setzung beherrschen kann. Der Fehlschluss der Selbstermächtigung besteht darin, dass man behauptet, von Anfang an Recht zu haben. Das ist nicht zu verwechseln mit dem Anspruch auf Richtigkeit oder Wahrheit des eigenen Urteils – ein solcher Anspruch gehört zum normalen Geschäft einer Diskussion hinzu, aber er beginnt eine Diskussion erst, um den Anspruch durch kritische Gegenargumente Anderer zu prüfen. Eine dogmatische Setzung erhebt also nicht nur den Anspruch darauf, Recht zu haben, sondern auch noch darauf, dass sich jede Diskussion erübrigt. Die AfD beansprucht in ihrer Inanspruchnahme von ‚Vernunft‘, ‚gesundem Menschenverstand‘ und ‚ideologiefreiem‘ Sprechen, dass das, was sie sagt, bereits vernünftig, verstandesgemäß und ideologiefrei ist. Wer das bezweifelt – egal ob begründet oder nicht –, der kann gemäß dieser dogmatischen Setzung und von ihr aus nur noch als Polemiker oder eben als ideologisch Verblendeter wahrgenommen werden – denn die AfD beansprucht das Rechthaben ja – qua ‚Vernunft‘, ‚gesundem Menschenverstand‘ und ‚Ideologiefreiheit‘ – nicht nur für sich, sondern auch, dass diese Selbsteinschätzung auch von allen anderen ohne Gegenargument anzuerkennen ist.

Genau hier liegt aber der performative Widerspruch, den die AfD mit solchen Argumenten begeht: Sie kann nicht konsistent „offene Diskussionsprozesse“ fordern und gleichzeitig fortlaufend diskursiv dafür sorgen wollen, dass nur bestimmte, ihr genehme Argumente im Diskurs zugelassen werden. Perfiderweise besitzt das Argument, der Andere wolle mit seiner Kritik nur eine ‚Diffamierung‘ ins Werk setzen, eine reflexive Struktur der Selbsttäuschung, so dass genau in dem Moment, wo – unbegründet, ohne angemessene Darlegung des Sachverhalts – ‚Diffamierung‘ beklagt und durch dieses Beklagen faktisch unterstellt wird, eben nichts anderes, als eine Diffamierung ins Werk gesetzt wird. Der AfD-Sympathisant, der auf Kritik mit dem immer gleichen Argument der Zurückweisung von ‚Hetze‘ und ‚Diffamierung‘ reagiert, ohne sich inhaltlich und in fairer Weise mit etwaigen gegebenen Argumenten auseinanderzusetzen, begeht genau das, was er selbst beklagt. Er diffamiert den begründenden Kritiker als bloßen Polemiker, der ihn nur diffamieren will. Unglücklicherweise sorgt diese reflexive Argumentationsstruktur dafür, dass in jeder beliebigen Argumentation gegenüber Kritik der Anwender derselben aus seiner Sicht im Recht bleibt. Kurz: Dieses Argument sorgt dafür, dass man den subjektiven Eindruck bekommt, man würde a) ständig von allen Seiten unberechtigt angegriffen und müsste sich b) mit der schroffen Zurückweisung dieser Angriffe wehren – und dass man aber im Diskurs faktisch damit versucht, das eigene Recht a priori zu setzen. Eine Petitio principii ist aber ein logischer Fehlschluss – und damit ist die Forderung des „Prinzip der Verantwortung“ für den eigenen Diskurs nicht mehr erfüllt. Denn verantworten und rechtfertigen muss sich nur der, der nicht bereits Recht hat, sondern nur diskursiv seinen Anspruch darauf verteidigt. Die AfD ist nicht in der Lage, ihren eigenen Prinzipien zu genügen. Sie begeht selbst eine Diskursverhinderung, indem sie sich als Gesinnungswächter über ihrer Kritiker erhebt. Ihre diesbezüglichen Argumente sind also irreflexiv – oder einfach unreflektiert – und verantwortungslos.

Wie sieht es mit den Zuschreibungen der Positionen aus, von denen man sich gerne abgrenzen möchte? Diese Zuschreibungen ergeben sich ebenfalls als logischer Fehlschluss, der wiederum in der rhetorischen Tradition politischer Diskussion noch weitaus häufiger gebraucht wird, der sich aber in den Argumenten der AfD auf problematische Weise verstärkt. Der Fehlschluss nennt sich Strohmann-Argument – was sich daraus ergibt, dass man die Position des diskursiven Gegners oder auch nur Gegenübers auf eine Weise darstellt, die leicht angegriffen werden kann. Man errichtet also, statt inhaltlich und sachlich auf gegebene Argumente einzugehen, einen Strohmann, den man dann in einer Kaskade von Zurückweisungen und Unterstellungen quasi ‚abfackelt‘. Typische Strohmann-Argumente, die von der AfD gebraucht werden, sind vor allem dort im Spiel, wo sich der angebliche „Mut zur Wahrheit“ gegen eine ‚konventionelle Mainstream-Meinung‘ richtet. Auch ‚Mainstream-Meinung‘ ist bereits ein Strohmann – denn realistisch betrachtet müsste man jede der so bezeichneten Meinungen als eine solche nachweisen. ‚Mainstream-Meinung‘ ist eine Konstruktion, die es ermöglichen soll, sich von dem, was ‚alle anderen glauben‘, abzugrenzen und die eigene Meinung dadurch auszuzeichnen. Die ‚Mainstream-Meinung‘ ist also ein Strohmann, durch dessen Vernichtung die eigene Position als besonders kritisch, investigativ und – aggressiver – ‚tabulos‘ oder eben ‚mutig‘ dargestellt werden soll. ‚Widerlegt‘ wird freilich nur das, was man selbst darstellt – womit die qua Negation gewonnene Position auf äußerst wackligen Füßen steht. Andere Typen von Strohmännern zeichnen eine pauschale Bedrohungslage – das ‚Aussterben des deutschen Volkes‘ auf der Grundlage bestimmter demographischer Studien, die ‚unkontrollierte Einwanderung‘ auf der Basis einer einseitigen Bewertung des sowieso nicht mehr unbedingt menschenrechtskonformen Asylrechts der BRD, die populistischen Schlagwörter der ‚Islamisierung‘, ‚Ausländerkriminalität‘ und – seit einigen Jahren – die Verschwörungstheorie einer ‚Homo-‘ oder ‚Schwulen-Lobby‘, die versucht, Kinder umzuerziehen. Diese Techniken, mit Pauschalisierungen eine Gegenstimmung zu erzeugen, gehören zu den ältesten politischen Techniken – sie sind noch bezeugt in bestimmten kulturellen Funktionen, in denen einem Individuum die subjektive Schuld aller anderen aufgeladen bekommt und dann verjagt oder sogar getötet wird (das sog. ‚Sündenbock‘-Schema), sowie in klassischen Verfolgungssituationen, die von der Jagd nach Hexen in der frühen Neuzeit bis zur Verfolgung von Minderheiten von der Moderne bis zur Gegenwart reicht. Ihre Funktionen sind bereits in Aristoteles‘ RHETORIK hinreichend beschrieben: Die Erzeugung von Angst vor einer äußeren oder inneren, aber versteckten Bedrohung bewirkt eine Abwehrhaltung, die für politische Machtziele ausgebeutet werden kann.

Vor diesem Hintergrund kann noch einmal gefragt werden, was genau ‚political correctness‘ im Verständnis der AfD meint. Dazu kann noch einmal die Forderung herangezogen werden, Meinungen zum Diskurs zuzulassen, die ‚abseits der konventionellen Meinung‘ stehen. Warum ist eine solche Forderung problematisch? Zunächst kann ganz einfach in Frage gestellt werden, ob die immer wieder öffentlich wiederholte Forderung, ‚Maulkörbe‘ loszuwerden oder ‚Bevormundung‘ abzustellen überhaupt eine sinnvolle Forderung ist. Offenbar wird hier nämlich Akzeptanz mit Toleranz verwechselt: Die Forderung, die eigene Meinung frei und ungehindert sagen zu dürfen – die sich schon darin bestätigt, dass eben diese Meinung offenbar fortlaufend frei und ungehindert öffentlich gesagt wird –, wird mit der Forderung verwechselt, dass ‚ungehindert‘ hier ‚kritik-‘ und ‚widerspruchslos‘ meint. Dass das Unsinn ist, erschließt sich, wenn man kurz über das Postulat der Meinungsfreiheit nachdenkt: Diese gilt ja nur deswegen für den AfD-Sympathisanten, weil sie zugleich auch für alle anderen gilt. Er hat sie in Anspruch genommen, sobald er überhaupt etwas öffentlich, frei und ungehindert (das meint: ohne Zensur) sagt. Wenn er aber nun behauptet, dass Kritik und Widerspruch – egal welche, auch nur solche, die ihm gerade nicht passt – seine Meinungsfreiheit einschränke, dann schränkt der damit faktisch die Meinungsfreiheit seiner Kritiker ein. Das heißt: Er spricht ihnen genau das Recht ab, ihre Meinung frei und ungehindert äußern zu dürfen, das er selbst soeben in Anspruch genommen hat. Das ist wieder der weiter oben dargestellte Zusammenhang der ‚Diffamierung‘: Sobald dem begründet argumentierenden Kritiker unterstellt wird, er würde bloß ‚diffamieren‘, ist diese Unterstellung selbst eine Diffamierung. Umgekehrt: Sobald Meinungsfreiheit in Anspruch genommen wird, um anderen – Kritikern, widersprechenden Positionen – eben diese Meinungsfreiheit abzusprechen, indem man Kritik als Einschränkung der eigenen Meinungsfreiheit diffamiert, widerspricht man sich selbst. Man kann selbstverständlich wiederum jeder Kritik widersprechen, kann sie argumentativ analysieren oder sie auch einfach ignorieren. Selbst ein schlichtes ‚Nein‘ ist möglich – auch wenn man damit, argumentationslogisch gesehen, nur eine unbegründete Behauptung geäußert hat, die also nicht allein deswegen gilt, weil man sie äußert. Aber wer Kritikern der eigenen Position a priori – vom Selbstverständnis der eigenen Position als ‚Vernunft‘, ‚Verstand‘ und ‚Ideologiefreiheit‘ aus – unterstellt, sie würden durch ihre Kritik – d. h. durch ihre Meinungsäußerung – das Recht des AfD-Sympathisanten auf freie Meinungsäußerung einschränken, der hat das durch das Grundgesetz gegebene Postulat der Meinungsfreiheit nicht verstanden. Er legt es nicht in reflexiver Gleichheit, sondern in reflexiver Ungleichheit aus – und vor diesem Hintergrund bekommt die strohmännliche Angst vor ‚Gleichmacherei‘ (wo ‚Gleichberechtigung‘ gefordert ist) einen neuen Klang. – Warum kann also eine Meinung ‚abseits der Konventionen‘ problematisch sein? Ganz einfach deswegen, weil jede Diskussion, die in Deutschland stattfindet, qua Stattfinden bereits bestimmte Konventionen akzeptiert hat. Wer öffentlich seine Meinung kundtut, hat bereits allen anderen zugestanden, das auch tun zu können; wer öffentlich Toleranz in Anspruch nimmt, der steht unter dem Gebot, anderen gegenüber nicht intolerant zu sein. Was in den Argumenten, die sich über angebliche ‚Zensur‘ beschweren, nicht beachtet wird, das ist, dass niemand diese Argumente daran hindern darf, geäußert zu werden – aber zugleich jeder diese Argumente daran hindern darf, für alle anderen zu gelten (!). Wer sich also in diesem Sinne ‚abseits der Konvention‘ bewegt – indem er menschenverachtende, diffamierende, diskriminierende, rassistische, völkisch-nationalistische und andere dogmatische oder totalitäre Positionen vertritt, die a priori andere Menschen pauschal als minderwertig, gefährlich oder in irgendeiner anderen Form als unwert einstuft, Homosexuelle a priori als ‚krank‘ und politische Positionen a priori als ‚ideologische Propaganda‘ diffamiert –, dem darf jederzeit begründet widersprochen werden und der hat KEIN RECHT AUF GELTUNG seiner Aussagen, obwohl er JEDES RECHT AUF ÄUßERUNG derselben hat. Das ist so, weil im Grundgesetz – das unseren Gesellschaftsvertrag zum Ausdruck bringt – die Würde des Menschen, die Menschenrechte, gegenseitige und reflexive Toleranz und Meinungsfreiheit als konstitutiv für unsere Gesellschaft festgeschrieben sind. Wenn also die AfD behauptet, sich gemäß unserer konstitutionell zugrundegelegten Werte zu verhalten, muss sie der dargestellten Argumente entsagen.

Das Problem ist, dass alle diese Argumente ganz offenbar selbstverstärkend sind. Wer die eigene Selbstermächtigung nicht aufgibt, der wird jeden Versuch, diese Selbstermächtigung als diskursiven Geltungsfehler zu entlarven, immer wieder als Diffamierung werten. Radikalisiert sich eine bestimmte Position aus irgendwelchen Kalkülen zusätzlich und steigt deswegen auch die Anzahl der kritischen Stimmen an, dann gewinnt die Unterstellung einer ‚Hetzkampagne‘ oder ‚Medienkampagne‘ den Charakter einer self-fulfilling prophecy. Das heißt: Wenn Bernd Lucke am Anfang noch unbegründet eine solche Kampagne gegen sich und seine Partei behauptet hat, dann kann – wegen des logischen Fehlers in seiner argumentativen ‚Optik‘ – er eben eine solche Kampagne ab einem bestimmten Zeitpunkt sogar nachweisen, einfach indem er auf die Quantität der kritischen Stimmen zeigt. Ein dogmatischer Fehlschluss erzeugt immer genau das, wofür er ins Werk gesetzt wurde: Eine Selbstermächtigung, eine Immunisierung gegen Kritik und eine Sichtweise auf das Außen und auf den Diskurs, die von dieser apriorischen Setzung unhaltbar gefärbt ist.

Aus diesen Gründen sind die Argumente der AfD verantwortungslos: Sie widersprechen zunächst performativ den selbst gesetzten Werten und Postulaten im politischen Leitfaden, genau dort, wo für das eigene Sprechen die von anderen geforderte Verantwortung und Rechtfertigungspflicht nicht eingehalten wird. Sie sind außerdem verantwortungslos gegenüber der eigenen Position, die durch Selbstermächtigung über eigene Fehlleistungen getäuscht wird, und gegenüber den Positionen Anderer, die dogmatisch auf pauschale Label festgelegt werden, die man für sich selbst vehement ablehnt. Die Argumente der AfD setzen fortlaufend performative Widersprüche ins Werk – und nutzen zugleich die reflexive Wirkung der auf der anderen Seite liegenden Dogmatisierung, um ihre Mitglieder und Sympathisanten mit ‚Argumenten‘ auszustatten. In dieser Ausstattung liegt eine weitere, weitaus perfidere Verantwortungslosigkeit, die im wesentlichen politische Verantwortungslosigkeit ist: Die AfD-Führung, die zu großen Teilen aus Akademikern besteht, bedient sich offenbar sehr bewusst solcher Argumente, um politische Macht zu akkumulieren. Eben dadurch lebt sie aber der Basis, die nicht-akademisch und selbst wenn, zumeist selten derart rhetorisch oder logisch ausgebildet ist, einen Politikstil vor, der hinsichtlich seines eigenen Redens und politischen Handelns vollkommen verantwortungslos ist. Weil die Basis der Parteiführung vertraut, werden Argumentationsstrukturen ungebremst wiederholt – und damit die in ihnen gegebene diskursive Gewalt vervielfacht. Anstatt einen verantwortungsvollen Diskurs vorzuleben, der starke Argumente mit wiederum starken Gegenargumenten erwidert und der sich auch Kritik gefallen lassen kann, in gemeinsamer Abgrenzung im produktiven Dissens, strebt die AfD-Führung offenbar danach, ihrer Basis und ihren Sympathisanten eine durchweg unfaire diskursive Praxis vorzuleben, die nach Vereinheitlichung der eigenen subjektiven Meinung strebt. Damit konterkariert sie in ihrer diskursiven Praxis nicht nur ihre eigenen Prinzipien, sondern auch diejenigen, die unsere Demokratie als auf reflexiven Postulaten gegründeten Meinungspluralismus und konstruktiven Dissens ermöglichen. Sie etabliert nicht nur einen rhetorischen Stil, sondern eine genuin logische, d. h. nachweis- und beweisbare diskursive Praxis, die uralte Sophismen und logische Fehlschlüsse als valide Gegenargumente in Stellung bringt.

Die AfD ist damit, solange sie solche Argumentstrukturen braucht, um sich zu verteidigen, die Interessenvertretung eines durch und durch zynischen Politikverständnisses. Politik wird von ihr als bloßer Machtkampf inszeniert, in dem derjenige ‚gewinnt‘, der den anderen besser und geschickter diffamieren kann. Politische Verantwortung verkommt in diesem Politikstil zu einer Phrase, nicht weil das eine geeignete Unterstellung wäre, sondern weil das eigene Sprechhandeln fortlaufend dagegen verstößt. Die AfD-Basis zeigt sich in sozialen Netzwerken nicht eine überlegte Diskussionskultur, sondern in der Kategorie des ‚Shitstorms‘, der quantitativen Überforderung von Diskussionsforen mit z. T. menschenverachtender Diffamierung, die dann mit dem falschen Stolz einer ‚mutig‘ ausgesprochenen „Wahrheit“ vorgebracht wird. Wer sich gegen solche Verächtlichkeit wehrt, steht schnell als ‚Gutmensch‘ oder eben als „Gesinnungswächter“ da – und dann ist jede Diskussion von vorneherein sinnlos geworden.

3 Kommentare

  1. Eine schlagende Analyse. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob den fraglichen AkteurInnen tatsächlich so bewusst, was Du kritisierst. Die Aussage: „Die AfD-Führung, die zu großen Teilen aus Akademikern besteht, bedient sich offenbar sehr bewusst solcher Argumente, um politische Macht zu akkumulieren“ schließt ja vom Bildungsgrad auf ein zynisches Wissen bzw. Bewusstsein, was in der Tat am Werk sein kann, aber nicht notwendig aus dem Verhalten abzuleiten ist (auch wenn Deine Kritik darauf nicht angewiesen ist). Deine Einzelbeobachungen und Argumente lassen ja auch die Vermutung zu, dass sich in dem diskursiven Verhalten ein Muster wiederholt, was schon in der Dialektik der Aufklärung als kollektive Projektion beschrieben ist: Man (eine nach Identität strebende Gruppe) unterstellt einem vermeintlichen Gegner seine eigenen Bestrebungen, klagt ihn dafür an, bekämpft und verfolgt ihn am Ende dafür. Genau das kritisierst Du ja letztlich auch inkl. Strohmann und Hexenjagd. Der Mechanismus der Projektion beruht wiederum auf dem Postulat einer unbewussten Handlung, die ebenfalls nicht notwendig aus dem Verhalten geschlossen werden kann. Damit hätten wir also zwei Hypothesen bzw. Postulate zur Erklärung der perfiden Strategie: 1. Kalkül und 2. Projektion. Das erste setzt ein zynisches Bewusstsein voraus, das zweite ein paranoisch Unbewusstes; beides muss man allerdings unterstellen. Eine dritte Möglichkeit käme vielleicht ohne die Alternative bewusst/unbewusst und die damit verbundene Unterstellung aus. Du hast sie bereits angedeutet: eine strukturelle Wiederholung perrenierender Diskursfiguren, die sozusagen rhetorische Wiedergänger der Geschichte sind. Eine solche Wiederholung, die in der AfD nun eine sehr erstaunliche Aufschichtung und Verdichtung erfahren würde, würde aber noch nicht die Wahl ihrer spezifischen Motive erklären, die Du ja auch (als Teil des Parteiprogramms und der öffentlichen Selbstinszenierung) angesprochen hast. Diese Wahl scheint uns wieder auf die erste Alternative zurückzuwerfen, da die Motive ja irgendwie gewählt worden sein müssen, was irgendeine Intention voraussetzt. Da es sich bei einer Partei aber nicht um ein einheitliches Bewusstsein handelt, muss es auch gar keine exlusive Alternative sein, sondern es kann beides wahr sein: die einen inszenieren, die anderen projizieren. Was die Sache nur umso schlimmer machen würde.

    1. Danke Alex, für diese Ergänzung.

      Ich verbinde mit dieser Analyse ja durchaus die Hoffnung, den einen oder anderen zum Nachdenken zu bringen. Und wie in allen anderen Analysen gilt auch hier: Was im Logos ins Werk gesetzt wird, ist nicht a priori gleichzusetzen mit Intentionen. Zu dem von Dir eröffneten Unterschied würde ich sagen, dass die Zyniker der Parteiführung sich möglicherweise ebenso wenig ‚bewusst‘ dieser Strategien bedienen, wie die Basis. Der Unterschied liegt dann für mich darin, dass die einen sie ins Werk setzen, um politische Macht zu akkumulieren – und die anderen, um die (vermeintlich) guten Argumente zur Rechtfertigung von z. T. recht niederen Gesinnung zu rechtfertigen. Das Problem ist eben, dass damit sophistische Strategien normalisiert werden – auf Kosten eines echten und fairen politischen Diskurses. Der größtmögliche Konsens wird eben durch die Kanalisierung von Unzufriedenheit auf Feindbilder und durch Bedienen der eigenen eventuellen Selbstgerechtigkeit erreicht. Das führt ironischerweise dazu, dass im Mittelpunkt des politischen Diakurses irgendwann nur noch die endlose Wiederholung dieser Strategien steht, was sich ja durchaus beobachten lässt: Egal ob Islam, Homosexuelle, Asylanten, Europa oder Familie – die Rechtfertigung ist immer gleich. Das ist die unpolitischste Politik, die ich mir denken kann – mit unguten Assoziationen.

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